Diese Datei ist nur fuer die REGISTRIERTE VOLLVERSION gueltig!

Diese Software (DiskOrganizer/32) ist eine registrierte Vollversion! Bitte
beachten Sie die nachfolgenden wichtigen Lizenzvereinbahrungen.

Es wird ausdruecklich darauf hingewiesen, dass es nach dem heutigen
Stand der Technik nicht moeglich ist, Computersoftware zu erstellen, die
in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet.

Lizenz: Fuer die Vertragsdauer raeumt Jan Kulmann (nachfolgend Autor genannt)
einer Einzelperson das einfache (nicht ausschliessliche) Recht ein, das
Programm DiskOrganizer/32 zu benutzen. Handelt es sich beim Benutzer um
keine natuerliche Person, so ist der Benutzer nicht berechtigt, pro Lizenz
zu einer Zeit mehr als eine Person mit dem Programm arbeiten zu lassen.
Eine Mehrfachnutzung (Site-License) ist nur nach ausdruecklicher Vereinbarung
mit dem Autor zulaessig.
   
Einschraenkungen der Nutzung: Dem Lizenznehmer ist es nicht erlaubt
a) nach dem Kauf die Software/den Key Dritten in einer Form zugaenglich
zu machen, die den Lizenzbedingungen widerspricht.
b) die Software dazu zu benutzen, Material zu verbreiten, das den heutigen
demokratischen Grundvorstellungen widerspricht, bzw. darauf zielt, die
verfassungsmaessig garantierten Rechte des Einzelnen zu schwaechen oder
abzuschaffen. Dies gilt insbesondere fuer nationalsozialisitisches oder
verwandtes Gedankengut.
c) die Software abzuaendern, zu uebersetzen, zurueckzuentwickeln, zu
entkompilieren oder zu entassemblieren.
d) abgeleitete Werke zu erstellen oder das schriftliche Material zu
vervielfaeltigen, es zu uebersetzen, abzuaendern oder vom schriftlichen
Material abgeleitete Werke zu erstellen.
Bei Verstoessen erloeschen alle Rechte des Lizenznehmers.
  
Eigentumsregelung: Der Lizenznehmer erlangt durch den Erwerb der
Lizenz das Eigentum an dem koerperlichen Datentraeger, nicht jedoch
weiterfuehrende Rechte an der Software selbst. Inhaber aller ueber
diesen Vertrag hinausgehender Rechte bleibt ausschliesslich
der Autor. Der Autor behaelt sich insbesondere alle Veroeffentlichungs-,
Vervielfaeltigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software
vor.
   
Urheberrecht: Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Autors
geschuetzt. Dem Lizenznehmer ist gestattet, Kopien des Programmes zwecks
Datensicherung (Sicherheitskopien) auf Datentraegern anzufertigen.
Hierbei sind Aenderungen am Programm, an den beiliegenden Texten,
insbesondere an den Urheberrechtsvermerken nicht zulaessig und stellen
eine Verletzung des Urheberrechts dar. Ausdruecklich verboten ist, vom
Autor zur Verfuegung gestellte Software, die die Einhaltung der 
Vertragsbedingungen gewaehrleisten sollen, weiterzugeben, oder zu
veroeffentlichen.
 
Weitergabe an Dritte: Die Weitergabe der DEMO-Version ist aus-
druecklich erlaubt. Dies beinhaltet den Versand auf Disketten,
wenn dem Kunden des Programms Kosten von nicht mehr als DM 5,- pro Diskette
entstehen, sowie auf CD's, als Beigabe zu Buechern oder zusammen mit
Hardware oder anderer Software. Die DEMO-Version ist ebenso ausdruecklich ueber 
Internet verfuegbar!

Die Weitergabe der registrierten Vollversion/des Vollversionskeys ist
ausdruecklich untersagt und verboten. Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich
verfolgt.
   
Laufzeit: Der Vertrag ist zeitlich nicht begrenzt. Handelt der
Lizenznehmer den Bedingungen dieses Vertrages zuwider, verliert er das
Nutzungsrecht.
   
Gewaehrleistung: Die Gewaehrleistung gilt nur fuer die ersten sechs Monate
nach dem urspruenglichen Erwerb der Software. Der Autor stellt sicher,
dass der zur Verfuegung gestellte Datentraeger zum Zeitpunkt der Uebergabe
fehlerfrei ist. Sollten Maengel am Datentraeger vorhanden sein, so dass 
dadurch die Nutzung der Software beeintraechtigt wird, kann der Erwerber
Ersatzlieferung verlangen.

Sollte die Software wider Erwarten nicht funktionstuechtig sein, erhaelt
der Lizenznehmer eine korrigierte Version der Software. Ist eine Korrektur
aus technischen Gruenden nicht moeglich, erstattet der Autor den Kaufpreis
zurueck, der Vertrag verliert seine Gueltigkeit und der Lizenznehmer ist
verpflichtet, die Software von seinen Datentraegern zu loeschen.