Software Lizenzvertrag
 
Nachfolgend sind die Vertragsbedingungen fr die Benutzung von Software der Fa. Steinberg Soft- und Hardware GmbH (im
folgenden Steinberg genannt) durch Sie, den Endverbraucher (im folgenden Lizenznehmer genannt), aufgefhrt. Durch das
ffnen der versiegelten Diskettenpackung und durch die Rcksendung der Registrierungskarte erklren Sie sich mit
diesen Vertragsbedingungen einverstanden. Lesen Sie deshalb den nachfolgenden Text vollstndig und genau durch. Wenn
Sie mit den Vertragsbedingungen nicht einverstanden sind, so drfen Sie diese Diskettenpackung nicht ffnen. Geben
Sie in diesem Fall die ungeffnete Diskettenpackung sowie alle anderen Teile des erworbenen Produkts (einschl. allen
schriftlichen Materials, der kompletten unbeschdigten Verpackung sowie mitgelieferten Hardware) unverzglich, aber
sptestens innerhalb von 14 Tagen, dort zurck, wo Sie das Produkt erworben haben. Der gezahlte Preis wird Ihnen voll
zurckerstattet.
 

VERTRAGSBEDINGUNGEN
 
1. Gegenstand des Vertrages
 
Gegenstand des Vertrages sind die auf den Datentrgern (Disketten) aufgezeichneten Computerprogramme sowie die
dazugehrigen Bedienungsanleitungen, Programmbeschreibungen und Hardware (z.B. "Dongle" etc.) Sie werden im folgenden
als "Lizenz-Software", bzw. "Lizenz-Hardware" bezeichnet.
 
2. Umfang der Benutzung
 
Steinberg gewhrt dem Lizenznehmer fr die Dauer des Vertrages das nicht ausschlieliche und nicht bertragbare Recht
(im folgenden "Lizenz" genannt) zur Benutzung der Lizenz-Software und der Lizenz-Hardware auf, bzw. an einem
einzelnen Computer (d.h. mit nur einer Zentraleinheit/CPU) und nur an einem Ort. Ist dieser einzelne Computer an ein
Mehrplatzsystem angeschlossen, so gilt diese Lizenz fr alle Benutzer dieses Systems.
 
Der Lizenznehmer persnlich (nicht durch Dritte) darf die Lizenz-Software und Lizenz-Hardware auch vorbergehend auf
einem anderen Computer benutzen, vorausgesetzt, da die Lizenz-Software und Lizenz-Hardware regelmig auf immer nur
einem einzelnen Computer genutzt wird. Eine weitergehende Nutzung ist nicht zulssig.
 
3. Kopiererlaubnis
 
Der Lizenznehmer erhlt das Recht zur Anfertigung maschinenlesbarer Kopien der Lizenz-Software fr die Aufbewahrung
in einem Archiv, wenn solche Kopien dazu bestimmt sind, verbrauchte oder zerstrte Kopien der Lizenz-Software zu
ersetzen/zu rekonstruieren und nur im Rahmen der mit diesem Vertrag bertragenen Rechte genutzt zu werden.
 
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Lizenz-Software in andere Kernspeicher von Zentralrecheneinheiten/CPU
einzulesen.
 
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, vollstndige Aufzeichnungen ber die Erstellung und den Verbleib aller von ihm
erstellten Kopien zu fhren. Er hat diese Aufzeichnungen Steinberg bei Verdacht auf Mibrauch zu jeder Zeit
vorzulegen.
 
Mit Beendigung dieses Vertrages oder eines Folgevertrages ber dieselbe -Software und Lizenz-Hardware ist der
Lizenznehmer verpflichtet, ohne besondere Aufforderung alle Kopien der Lizenz-Software, seien sie in
maschinenlesbarer oder in welcher Form auch immer vorhanden, sowie die dazugehrigen Dokumentationen vollstndig zu
vernichten oder, soweit sich die Lizenz-Software auf Datentrgern befindet, diese sicher zu lschen und die Erfllung
dieser Verpflichtung Steinberg gegenber rechtsverbindlich schriftlich zu erklren. Von der Vernichtung/Lschung
ausgenommen sind die Originale, die der Lizenznehmer von Steinberg erhalten hat.
 
4. Rechte von Steinberg an der Lizenz-Software und Lizenz-Hardware 
 
Steinberg oder ein Lizenzgeber von Steinberg ist/sind Inhaber aller Eigentums- und sonstigen Rechte der
Lizenz-Software und Lizenz-Hardware, deren Dokumentation und der an den Lizenznehmer in Ausfhrung dieses Vertrages
bergebenen Datentrger und Unterlagen. Wenn und soweit Steinberg Lizenznehmer ist, ist Steinberg zur Weitergabe der
Lizenz-Software und Lizenz-Hardware nach Magabe dieses Vertrages berechtigt.
 
Der Lizenznehmer bertrgt und Steinberg nimmt an das Eigentum an smtlichen Kopien der Lizenz-Software und/oder der
Dokumentation, die von dem Lizenznehmer whrend der Laufzeit dieses Vertrages hergestellt werden, einschlielich
solchen, die unter Bruch dieses Vertrages vom Lizenznehmer etwa hergestellt werden sollten. Mitbertragen wird
jedenfalls das Eigentum an Datentrgern, welcher Art auch immer, es sei denn, es handelt sich um einen
nicht-separierbaren Kernspeicher in der Zentralrecheneinheit. 
 
Bei der Erstellung jeder Kopie ist sicherzustellen, da der Copyright-Vermerk fr Steinberg unter Hinweis auf alle
Rechte von Steinberg gem den vorhergehenden Abstzen in maschinenlesbarer Form (soweit maschinenlesbare Kopien
hergestellt werden) und/oder in Klarschrift angebracht werden. Auf Datentrgern, welcher Art auch immer, und
Behltnissen, in denen Datentrger aufbewahrt werden, auf denen die Lizenz-Software aufgezeichnet ist, ist mit einem
unbersehbaren, mit dem Gegenstand fest verbundenen Aufdruck/Aufkleber auf das Eigentum und alle anderen Rechte von
Steinberg gem. den vorstehenden Abstzen hinzuweisen. Gleiches gilt fr die Dokumentation der Lizenz-Software und
Lizenz-Hardware und die Behltnisse, in denen diese Dokumentationen aufbewahrt werden.
 
5. Geheimhaltung der Lizenz-Software und Lizenz-Hardware 
 
Der Lizenznehmer hat die von Steinberg erhaltene Lizenz-Software, alle Kopien und alle Dokumentationen ausschlielich
fr eigene Zwecke zu verwenden und sie vor Dritten geheimzuhalten. Er hat Vorsorge zu treffen, da kein Dritter und
kein fr den konkreten Fall nichtberechtigter eigener Mitarbeiter Zugriff zur Lizenz-Software erhlt, die
Lizenz-Software ganz oder teilweise kopiert oder die Mglichkeit dazu erhlt oder haben knnte. Der Lizenznehmer
haftet Steinberg gegenber fr alle Schden und/oder Folgeschden, die Steinberg erleidet, weil der Lizenznehmer die
Programme nicht oder mit nicht gengender Sorgfalt geheimgehalten hat. 
 
Der Lizenznehmer ist insbesondere nicht berechtigt, Dritten Benutzungsrechte an der Lizenz-Software und
Lizenz-Hardware einzurumen. Eine zeitweilige Nutzung durch Dritte ist nur dann zulssig, wenn dies nur zur Nutzung
unbedingt erforderlich ist. Eine Vermietung oder ein Verleih der Lizenz-Software und Lizenz-Hardware ist ausdrcklich
untersagt.
 
6. Gewhrleistung und Haftung
 
Steinberg und dem Lizenznehmer ist bekannt, da Funktionsstrungen der Lizenz-Software nach dem Stand der Technik
auch bei grter Sorgfalt nicht ausgeschlossen werden knnen. Die uneingeschrnkte Funktionsfhigkeit der
Lizenz-Software und/oder die Behebung aller Fehler kann deswegen nicht gewhrleistet werden.
 
Die Haftung von Steinberg fr Programmfehler der Lizenz-Software, auch spterer Update-Versionen im Rahmen dieses
Vertrages, ist deswegen ausschlielich auf Flle des von Steinberg zu vertretenden Vorsatzes oder grober
Fahrlssigkeit beschrnkt.
Dies vorausgeschickt, bernimmt Steinberg die Gewhrleistung gegenber dem Lizenznehmer, da zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses die Lizenz-Software und Lizenz-Hardware unter normalen Betriebsbedingungen materialtechnisch
fehlerfrei sind. Sollten die Datentrger oder die Lizenz-Hardware fehlerhaft sein, so kann der Lizenznehmer
Ersatzlieferung whrend eines Zeitraums von 6 Monaten ab Aushndigung der Lizenz-Software und Lizenz-Hardware
verlangen. Er mu hierzu die Diskette mit der Lizenz-Software (einschlielich der Reservekopie), bzw. die
Lizenz-Hardware nebst Handbchern und Dokumentationen sowie einer Kopie der Rechnung/Quittung an den jeweiligen
nationalen Vertrieb von Steinberg oder an den Hndler, von dem das Produkt bezogen wurde, zurckgeben. 
 
Steinberg verspricht fr die Dauer von 6 Monaten ab Vertragsschlu, kostenlos alle zumutbaren Anstrengungen zur
Sicherstellung der Funktion der Lizenz-Software und Lizenz-Hardware entsprechend den Spezifikationen in der
Programmbeschreibung zu unternehmen. Voraussetzung dieser Gewhrleistung ist, da die Lizenz-Software und
Lizenz-Hardware in der vorgesehenen Konfiguration unter bestimmungsgemen Betriebsbedingungen betrieben werden.
Einen ununterbrochenen und fehlerfreien Betrieb garantiert Steinberg nicht.
 
Jegliche Gewhrleistungsansprche des Lizenznehmers entfallen, wenn er von sich aus in die Lizenz-Software und
Lizenz-Hardware eingreift, sie wie auch immer modifiziert, unbhngig in welchem Umfang solche Modifikationen
stattfinden und/oder stattgefunden haben. Als Modifikation gilt auch die bersetzung der Lizenz-Software in eine
andere Programmsprache. 
 
Nach Wahl von Steinberg kann die Gewhrleistung durch nderung der Lizenz-Software oder Lizenz-Hardware oder durch
Austausch gegen eine andere Lizenz-Software oder Lizenz-Hardware erfolgen. Wenn und insoweit im Rahmen der
Gewhrleistung der Umfang der Lizenz-Software sich ndert, insbesondere mehr Speicherkapazitt fr das Programm
erforderlich ist, kann der Lizenznehmer deswegen keinerlei Rechte gegen Steinberg geltend machen.
 
 Weitergehende Rechte stehen dem Lizenznehmer nicht zu. Steinberg haftet nicht fr irgendwelche Schden an der
Lizenz-Software oder Lizenz-Hardware, fr Schden an anderen Programmen und/oder an der benutzten Hardware, fr den
Ausfall von Arbeitsergebnissen, Umsatz oder Gewinn, fr direkte oder mittelbare Schden des Lizenznehmers oder
Dritter, es sei denn, solche Schden wren von Steinberg vorstzlich oder grob fahrlssig hervorgerufen worden.
Steinberg bernimmt insbesondere keine Gewhr dafr, da die Lizenz Soft- und Hardware den Anforderungen und Zwecken
des Erwerbers gengt oder mit anderen von ihm ausgewhlten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwortung fr die
richtige Auswahl und fr die Benutzung der Lizenz-Software nd Lizenz-Hardware sowie der damit beabsichtigten oder
erzielten Ergebnisse trgt der Lizenznehmer.

7. Laufzeit und Kndigung des Vertrages
 
Dieser Vertrag tritt mit ffnen der versiegelten Diskettenpackung oder durch Rcksendung der Registrierungskarte in
Kraft und gilt unbegrenzt bis zur Kndigung entweder durch den Lizenznehmer oder durch Steinberg.
 
 Der Lizenznehmer kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen durch eingeschriebenen Brief
kndigen.
 
Das Recht zur auerordentlichen Kndigung aus wichtigem Grund steht beiden Vertragspartnern frei. Verletzt der
Lizenznehmer eine der vorstehend festgehaltenen Verpflichtungen, so gilt dies als wichtiger Grund zur Kndigung des
Lizenzvertrages durch Steinberg. Die Form der Kndigung aus wichtigem Grund durch Steinberg steht Steinberg frei.
 
Mit Wirksamwerden der Kndigung dieses Vertrages hat der Lizenznehmer Steinberg die ihm von Steinberg berlassenen
Originale der Lizenz-Software und Lizenz-Hardware zurckzugeben und alle Kopien und Aufzeichnungen von der
Lizenz-Software zu vernichten und die Vernichtung schriftlich verbindlich zu versichern.
 
8. Vertragsstrafe
 
Die Geltendmachung von Schadensersatzansprchen sowie anderen Konsequenzen (fristlose Kndigung der Vereinbarung
etc.) behlt sich Steinberg ausdrcklich vor.
 
9. Schlubestimmungen
 
Auf diesen Vertrag sowie seine Auslegung findet aus schlielich das Recht des Landes, in dem die Software vo
Lizenznehmer erworben wurde Anwendung.
 
Der Lizenznehmer erklrt sein Einverstndnis damit, da die aus der Geschftsbeziehung gewonnenen personenbezogenen
Daten im Sinne der Datenschutzgesetze von Steinberg fr gesellschaftseigene Zwecke auch im Konzern verwendet werden. 
 
Sollte eine Bestimmung dieses Lizenzvertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berhrt dies die
Gltigkeit der brigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksamen Bestimmungen
durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprnglich gewollten, aber unwirksamen
Bestimmung mglichst nahe kommt. 
 
Gerichtsstand ist das jeweilige Land, in dem der Lizenznehmer das Programm erworben hat, bzw. der Ort des nationalen
Steinberg Vertriebes. Steinberg kann Rechtsstreitigkeiten aber nach seiner Wahl auch an dem Sitz des Lizenznehmers
anhngig machen.
 
Sollten Sie zu diesem Lizenzvertrag Fragen haben oder Steinberg ansprechen wollen, wenden Sie sich bitte schriftlich 
an den Vertrieb Ihres Landes.
